Nach Artikel 18 der bayerischen Verfassung kann der Landtag über einen Volksentscheid abberufen werden. Dazu gibt es ein Volksbegehren. Die Unterschriftensammlung dazu läuft vom 14. bis 27. Oktober 2021. Das Ziel ist es – laut Webseite (https://buendnis-landtag-abberufen.de/) – für mehr demokratische Mitbestimmung der Bürger zu werben. Und das ist ja auch dringend nötig.
Was hat der Bürger nachträglich davon?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass alle Corona-Verordnungen deutschlandweit, gegen die Grundrechte der Menschen verstossen haben.
Bis das gerichtlich aufgearbeitet wird, wird noch viel Zeit vergehen, da wir in der BRD keine Gewaltenteilung haben und viele Richter „regierungshörig“ urteilen. Das Grundgesetz beschreibt die Abwehrrechte des Volkes gegenüber einer überbordenen Regierung. Doch es ist leider das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist.
Jetzt können die Bayern zeigen, ob sie „Selbstbestimmung“ wollen, oder ob sie lieber weiter beim Denken „betreut“ werden wollen.
Interessant ist die Reaktion der CSU auf dieses Volksbegehren.
„Sie sollten das Volksbegehren auf keinen Fall bewerben oder gar unterstützen….“
Es zeigt sich wieder einmal, dass die Parteien – hier die CSU – kein Verständnis von Demokratie haben! Der Wähler ist den Parteien nach der Stimmabgabe völlig egal!
Wenn die CSU der Meinung ist, dass sie die Interessen der Wähler mehrheitlich vertritt, dann braucht sie auch keine Angst vor Neuwahlen zu haben.
Jeder hat jetzt aber leicht die Möglichkeit sich mit der CSU über dieses Vorgehen auszutauschen. Die angegeben Kontakdaten lauten:
„Telefon 089/1243-350 oder E-Mail: landesleitung@csu-bayern.de“