Gestern war ich im Amtsgericht Tiergarten als Zuschauer in einem Prozess in der Bußgeldsache Edward Six. Hier meine Mitschrift vom Prozess:
25.11.2021 – 12:00 Uhr
anwesend: Der Richter K., die Protokollführerin, Edward Six, 4 Zuschauer
Der Richter K. Fragt 2 nebeneinandersitzende Zuschauer, warum sie zusammensitzen. Diese geben an, in einem Haushalt zu leben.
Danach eröffnet er die Sitzung pünktlich.
Er erfragt die Personalien des Betroffenen, fragt nach seinem Geburtsort, nach Kindern und nach dem Beruf.
Er erläutert, das es um zwei Bußgeldbescheide geht:
1.) fehlende Mund-Nase-Bedeckung in der Bölschestrasse (Friedrichshagen)
2.) zu große Menschenansammlung am Platz der Republik 1
Danach erläutert der Richter K. dass zu beiden Bußgeldbescheiden fristgerechte Einsprüche vorliegen.
Der Betroffene Edward Six bemängelt, dass er zum Verfahren um den 2. Bußgeldbescheid bisher keine Akteneinsicht erhalten hat und beantragt eine Abtrennung des Verfahrens und eine Vertagung.
Diesem Antrag gibt der Richter K. Statt.
Also wird der Bußgeldbescheid 1) jetzt verhandelt.
Der Richter hört den Betroffenen zum Sachverhalt an:
Der Betroffen trägt vor, dass
1.) der Tatbestand nicht der Wahrheit entspricht, da er eine Mund-Nase-Bedeckung getragen hatte.
2.) er stellt in Frage ob der Vorfall nach 7 Monaten nicht verjährt ist?
3.) er eine Maskenbefreiung hat, die er an dem betreffenden Tag nicht dabei hatte, da er ja eine Maske getragen hat.
Weiter trägt der Betroffene vor, dass die Glaubhaftmachung des Maskenattestes vor Ort nicht anerkannt wurde.
Der Richter K. fragt ob der Betroffene das Maskenattest heute vorlegen könne?
Der Betroffene fragt, ob das nötig wäre, da er ja eine Maske getragen hatte.
Der Richter K. sagt, dass der Betroffene den Sachverhalt der Maskenbefreiung vorgetragen hätte und er deshalb das Attest gern sehen würde.
Der Betroffene nimmt das Attest aus den Akten und legt es dem Richter K. vor.
Der Richter begutachtet das Attest und lässt von der Protokollführerin eine Kopie des Attestes anfertigen.
Der Richter K. erläutert, dass Maskenbefreiungen ohne Diagnose problematisch sind und gern als „Gefälligkeitsgutachten“ angesehen werden.
Der Betroffene Edward Six erläutert, dass er nicht möchte, dass die jeweiligen „Attest-Kontrolleure“ Details zu seiner Gesundheit erfahren. Er führt weiter aus, dass er glaubt, dass in Gerichten nur Atteste anerkannt werden, die eine Diagnose enthalten. Deshalb trägt er heute eine Maske.
Danach betrachtet der Richter K. das vom Betroffenen vorgelegte Foto, das den Betroffenen an jenem Tag zeigt. Er fragt nach: „Was tragen Sie denn da über dem Kopf?“
Der Betroffene zitiert, wie folgt: „Die MNB bestand aus handelsüblichen Stoff, der geeignet ist, die Ausbreitung von Tröpfchen durch Atmen, Husten, Niesen zu VERRINGERN, unabhängig von einer Zertifizierung“
Der Richter K. fragt weiter, was an dem Tag in der Bölschestrasse stattfand.
Der Betroffene sagt, da fand nichts statt.
Der Richter K. sagt es sieht aus, wie eine Demo, da der Betroffene ein Schild mit der Aufschrift „Fügt Euch“ trug.
Der Betroffene führt aus, das es der erste Tag mit Maskenpflicht in der Bölschestrasse war, und er auf die Gefährlichkeit des Virus hinweisen wollte.
Der Richter K. fasst folgenden Beschluss:
das 2. Bußgeldverfahren wird abgetrennt.
Für das 1. Bußgeldverfahren wird der Vorfall eingestellt.
Es lag ein Maskenattest vor. Nach OwiG §47 Absatz 2 wird das Verfahren eingestellt. Die Kosten trägt das Land Berlin.
Mittlerweile ist es 12:12 Uhr
Der Betroffene erhält noch Akteneinsicht für das 2. Bußgeldverfahren und kann sich aus dem Band 1 die Blätter 5 und 6 abfotografieren, die restlichen Blätter enthalten Informationen, die dem Betroffenen bereits vorliegen.
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