Das IfSG – Infektionsschutzgesetz wurde in den letzten Monaten immer wieder abgeändert. Zum Teil mit viel Medienbegleitung und Protest von Bürgern, zum Teil klammheimlich. So steht wohl auch heute wieder eine Verschärfung auf der Tagesordnung…
Ich vermute, die derzeitigen Abgeordneten, verstehen zu einem großen Teil nicht, was sie da abstimmen. Oder sie lesen es einfach nicht. Es ist für mich unglaublich, wie schlampig oder arglos oder… sie mit Ihrem Mandat umgehen.
Das IfSG wird ja von einigen auch „Ermächtigungsgesetz“ genannt. Wieder andere sagen, diese Bezeichnung ist unmöglich und gibt zu viel Vergleichsmöglichkeiten mit der Geschichte Deutschlands.
Dazu kann man sich ja mal den aktuellen Gesetzestext anschauen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf
Das Wort Ermächtigen kommt nach meiner Zählung im Text folgendermaßen vor:
- ermächtigt (30 Mal)
- ermächtigung (15 Mal)
- ermächtigen (2 Mal)
Das ist schon häufig.
Warum die Frage, ob das IfSG das Grundgesetz ablöst?
Die Grundrechtseinschränkungen, die das Gesetz vornimmt werden im Text explizit erwähnt. In 14 Paragraphen werden Grundrechtseinschränkungen zugegeben:
- §5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
- §15a Durchführung der Infektionshygienischen und hygienischen Überwachung
- §16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragberer Krankheiten
- §17 Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verodnungsermächtigung
- §21 Impfstoffe
- §25 Ermittlungen
- §28 Schutzmaßnahmen
- §28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung
- §30 Absonderung
- §32 Erlass von Rechtsverordnungen
- §36 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung
- §41 Abwasser
- §50a Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung
- §51 Aufsicht
Es wird auch im Gesetzestext erwähnt welche Grundrechte durch dieses Gesetz eingeschränkt werden. Und zwar schränkt das IfSG nach eigenen Angaben gleich ganze 6 Grundrechte ein. Meiner Meinung nach ist das aber nicht abschließend. Hier die 6 Grundrechte die laut Gesetzestext eingeschränkt werden:
- Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz – körperliche Unversehrtheit
- Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz – Freiheit der Person
- Artikel 8 Grundgesetz – Versammlungsfreiheit
- Artikel 10 Grundgesetz – Brief- und Postgeheimnis
- Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz – Freizügigkeit der Person
- Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz – Unverletzlichkeit der Wohnung
Interessant ist die Einschränkung von Artikel 10 Grundgesetz – Brief- und Postgeheimnis. Da kann ich keinen Zusammenhang zu Infektionen erkennen.
Meiner Meinung nach wurde mindestens Artikel 12 Grundgesetz – freie Berufswahl – vergessen. Wer erinnert sich z.B. noch an die Künstler, die ihren Berufs nicht mehr ausüben konnten. Und es gibt noch weitere Berufsgruppen, die es betroffen hat.
Jeder sollte mal einen Blick in dieses Gesetz werfen! Aber nicht vor dem „Schlafengehen“. Es könnte sein, das man schlecht einschläft.
Dieses Gesetz muss wieder in die Version vor 2020 zurückversetzt werden!
Die Abgeordneten, die für alle diese Abänderungen gestimmt haben, dürfen nicht wiedergewählt werden.
Erststimme – Position 20 – Ralf Lorenz (parteilos).
Hier zum Thema ein Beitrag in der Welt:
https://www.welt.de/politik/bundestagswahl/article233655995/Bundestags-Abstimmung-Absurd-dass-die-Koalition-Fluthilfe-und-Infektionsschutz-miteinander-verknuepft.html