Deutscher Ethikrat

Warum der Deutsche Ethikrat – und im speziellen die Vorsitzende Alena Buyx – so sehr nach der Pfeife der Bundesregierung tanzt, der Versuch einer Erklärung.

Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe.

Verfasser unbekannt

Jeden weiteren Tag der „Pandemie“ werden die sehr unethischen Aussagen, der Frau Prof. Dr. Alena Buyx immer unerträglicher. Man fragt sich, wie ein Mitglied des Ethikrats den Nürnberger Kodex (die vielleicht wichtigste Errungenschaft als Lehre aus dem Nationalsozialismus) komplett ignorieren kann, und öffentlich für eine Debatte um die Corona-Impfpflicht spricht.

Ich war ja vor „Corona“ völlig unpolitisch und habe mich mit solchen Themen überhaupt nicht beschäftigt. Das hat sich komplett geändert. Das System „BRD“ ist komplett perfide aufgebaut. Das „Parteiensystem“ hat um sich herum ein riesiges System etabliert, das Unabhängigkeit simulieren soll, die natürlich nicht gegeben ist.

Da steht der „Deutsche Ethikrat“ in einer Reihe mit dem RKI, der Stiko, dem Paul Ehrlich Institut, etc. Alle werden letztendlich von der Bundesregierung/Bundestag/Steuerzahler bezahlt. Das ganze System in der BRD scheint genau so aufgebaut zu sein, den Steuerzahler zu verarschen und das herrschende System zu verschleiern.

Was hilft? Ein Blick in das Ethikratgesetz – EthRG:

  • § 5 Berufung und Amtszeit der Mitglieder „(1) Der Präsident des Duetschen Bundestags beruft die Mitglieder des Deutschen Ethikrats je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung. (2) Die Mitglieder werden für die Dauer von 4 Jahren berufen. Eine Widerberufung ist einmal möglich.“
  • § 9 Pflicht zur Verschwiegenheit „Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats und die Angehörigen der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit über die nicht öffentlichen Beratungen und die vom Deutschen Ethikrat als vertraulich bezeichneten Beratungsunterlagen verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bezieht sich auch auf Informationen, die dem Deutschen Ethikrat gegeben und als vertraulich bezeichnet werden.“
  • § 10 Kosten „(1) Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung sowie Ersatz ihrer Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz. Die Aufwandsentschädigung wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestags festgesetzt. (2) Die Kosten des Deutschen Ethikrats und seiner Geschäftsstelle trägt der Bund.“

Das Ethikratgesetz von 2007 ist sehr übersichtlich und ein guter Beweis dafür, dass in der BRD „Vieles/Alles“ darauf ausgerichtet ist, den Menschen Unabhängigkeiten zu suggerieren, die nicht bestehen.

So gibt es bei den Menschen die Vorstellung, dass das RKI eine Art Prüftselle zu sein schein, dabei ist es eine „Unterabteilung“ des BMG und absolut weisungsabhängig. Was soll dabei herauskommen?

Gleiches gilt für das Paul-Ehrlich-Institut und die Stiko. Es handelt sich bei diesen Institutionen um reine „Regierungsinstitutionen“. Wenn das so ist, wie soll man die Aussagen dieser Institutionen dann einordnen? Ich glaube, man kann sie einfach ignorieren. Das ist natürlich schwer möglich.

So möge jeder seine eigene Lösung vorziehen.

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