Warum kann Berlin keine korrekten Wahlen durchführen?

Die Wahl am 26.09.2021 in Berlin war scheinbar ein Desaster.

Wahlpannen?

Die Meinung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth: „…sind die Störungen aber nicht so schwerwiegend, dass die Wahl unbedingt wiederholt werden muss.“

Da sagt der Herr Harbarth also ganz gelassen, das die Wahl nicht unbedingt weiderholt werden muss!

Ist das nicht der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, der auch die Einschränkung des Grundrechtes auf Demonstrationsfreiheit (bei regierungskritischen Demonstrationen) richtig findet?

Ich dachte, der Wähler / Mensch hat in der BRD genau zwei Möglichkeiten demokratische Teilhabe zu nehmen:

  • 1.) Wahlen
  • 2.) Demonstrationen

Wenn beides für den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes eher „zweitrangig“ ist, dann ist doch augenscheinlich die Demokratie nicht mehr wirklich vorhanden…

Warum kann Berlin keine korrekten Wahlen durchführen?

Es stellt sich mir die drängende Frage, ist Berlin nicht in der Lage oder nicht Willens korrekte Wahlen durchzuführen?

War das auch bei den vorherigen Wahlen schon so? Haben sie sich da nur geschickter angestellt? Oder schauen jetzt alle genauer hin?

Oder ist es den „Berlinern“ schlichtweg egal, ob es auffällt, dass die Wahlen nicht korrekt durchgeführt werden?

Eine Stadt, die sich einen Innensenator Andreas Geisel (SPD) (früher Mitglied der SED) leistet, der menschenverachtend seine Polizei immer wieder mit exzessiver Gewalt auf friedliche Demonstranten loslässt, will vielleicht gar keine korrekten Wahlen durchführen. Diese Polizeigewalt hat dann sogar den UN-Sonderbeauftragten für Folter – Nils Melzer – zur Aussage veranlasst: „Es ist absolut inakzeptabel, wenn die Polizei wegen bloßer Ordnungswidrigkeiten oder zivilem Ungehorsam mit teilweise lebensgefährlicher Gewalt gegen wehrlose Demonstranten vorgeht“.

Neueste Wortmeldung vom Innensenator laut Tagesspiegel vom 8.10.2021: „Berlin-Wahl muss laut Innensenator nicht vollständig wiederholt werden

Aha: Der eine (Stephan Harbarth) sagt – muss nicht unbedingt wiederholt werden, der andere (Andreas Geisel) sagt – muss nicht vollständig wiederholt werden?

Jetzt gehe ich mal davon aus, dass nur die „Pannen“ zugegeben werden, die nicht mehr unter dem Teppich zu halten sind. Wer sagt uns, dass es nicht weitaus mehr „Beeinflussung“ des Ergebnisses gab?

Schauen wir mal auf die zugegebenen Pannen:

Der als Wahlbeobachter für die OSZE tätige FDP-Politiker Michael Link stuft die Probleme bei den Wahlen in Berlin am 26.9.2021 als schwerwiegend ein: „OSZE-Experte zweifelt an Berlins Fähigkeit demokratische Wahlen durchzuführen

Wer der Meinung ist, dass das alles das Ergebnis ja nicht wirklich beeinflusst, der sollte mal einen Blick auf das Ergebnis von „Die Linke“ werfen:

Wahlergebnis unter fünf Prozent: Warum die Linke doch im Bundestag bleibt. Die Linke hat nur 4,9% erreicht und damit die 5-Prozent-Hürde zum Einzug in den Bundestag gerissen. Trotzdem wird sie vermutlich mit 39 Abgeordneten in Fraktionsstärke im nächsten Bundestag vertreten sein. Es gibt nämlich eine Grundmandatsklausel im Bundeswahlgesetz. Wer mindestens 3 Direktmandate gewinnt, bekommt so viele Sitze, wie er Zweitstimmen erreicht hat. Zwei dieser drei Direktmandate hat „Die Linke“ in Berlin geholt. Und da soll noch einer sagen, das Wahlergebnis von Berlin hat nicht wirklich Einfluss.

Wenn nur eines der drei Mandate nicht errungen wurde, dann sparen sich die Steuerzahler mindestens 37 Abgeordnete. Da ein Abgeordneter mehr als 50.000,- Euro Kosten im Monat verursacht, sind das 37 * 50.000 = 1.850.000,- Euro im Monat. Für eine Legislaturperiode von 4 Jahren bedeuten das Kosten von mindetens 88,8 Millionen Euro für den Steuerzahler….

Natürlich gab es auch Meldungen von ungewöhnlichen Ereignissen am Wahltag in anderen Bundesländern. Z.B:

115,7% Wahlbeteiligung…

Der Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel gibt am Freitag, den 15.10.2021, das offizielle Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bekannt.

Ich bin gespannt. Eigentlich kann er das so nicht tun.

Auch eine Nachzählung kann nicht reichen. Denn, wenn wir nach Arizona (Maricopa County) schauen, dann kennen wir ja jetzt den Unterschied zwischen einer Nachzählung der Stimmen und einer forensischen Überprüfung der Stimmen.

Ein Kommentar

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