Mini-Wahllokale?

Gestern stand folgende dpa-Meldung in der Märkischen Oderzeitung (9.6.2021):

„Linke kämpfen um Mini-Wahllokale

Potsdam. Die Linke-Fraktion im Landtag will erreichen, dass bei der Bundestagswahl am 26. September auch wieder in kleineren Orten Wahllokale eingerichtet werden. Der Linke-Abgeordnete Andreas Büttner sagte am Dienstag, gerade für ältere Bürger könnte es schwer sein, weit entfernte Wahhlokale zu erreichen, zumal an Sonntagen auf dem Land auch wenig Busse verkehrten. Dies könne auch nicht durch Briefwahl vollständig kompensiert werden.

Die Fraktion BVB/Freie Wähler signalisierte eine grundsätzliche Zustimmung zu dem Antrag. Ähnlich äußerte sich AfD-Fraktionschef Christoph Berndt, der sich für möglichst viele dezentrale Wahllokale aussprach.

Landeswahlleiter Bruno Küpper hatte den Kommunen dagegen dringend empfohlen, keine Wahllokale mit weniger als 250 Wahlberechtigten zu eröffnen. Laut Bundeswahlgesetz dürfen in Wahllokalen mit weniger als 50 abgegebenen Stimmen nicht mehr ausgezählt werden, weil die Geheimhaltung gefährdet sein könnte. Dies könnte laut Küpper etwa 1000 der rund 3800 Wahlbezirke bei der vergangenen Landtagswahl betreffen. dpa“

MOZ – 9.6.2021

Davon habe ich nichts gewusst!

Kann meine abgegebene Stimme eventuell nicht gezählt werden, weil zu wenige Stimmen in meinem Wahllokal abgegeben wurden?!

Und warum werden hier Bundestagswahl und Landtagswahl vermischt?

Also habe ich mal einen Blick in das aktuelle BWahlG – Bundeswahlgesetz geworfen. https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/BJNR003830956.html

Ich war ganz erstaunt. Von der Regelung mit weniger als 50 Stimmen im Zusammenhang mit Geheimhaltung konnte ich da gar nichts finden!

Wer kann mir helfen? Was habe ich übersehen?

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