Pressemitteilung Nr. 54/21 vom 19. November 2021
Bundestagswahl 2021: Bundeswahlleiter legt Einspruch in sechs Berliner Wahlkreisen ein
WIESBADEN/BERLIN – Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 kam es in einigen Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen. Es kam daher zu teilweise sehr langen Wartezeiten, sodass in der Folge viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht haben Gebrauch machen können. Der Bundeswahlleiter hat deswegen am 19. November 2021 beim Deutschen Bundestag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag eingelegt. Der Einspruch bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Der Bundeswahlleiter ist einspruchsberechtigt und hat daher zur Prüfung der Vorfälle einen Bericht der Berliner Landeswahlleiterin angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen haben die Vorkommnisse aus Sicht des Bundeswahlleiters wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellen deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz beeinträchtigt haben. Zudem können die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte.
„Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war auch eine mögliche Mandatsrelevanz. Zudem waren die Fehler organisatorisch vermeidbar. Ich habe die Berliner Landeswahlleitung deshalb darum gebeten, möglichst frühzeitig umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft Wahlfehler zu vermeiden“, so Bundeswahlleiter Georg Thiel.
Allen Wahlberechtigten sowie den Landeswahlleitungen und dem Bundeswahlleiter steht die Möglichkeit offen, Einspruch gegen die Wahl beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen. Die Frist hierfür endet am 26. November 2021.
Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Dann befinde ich mich mit meinem Einspruch zur Bundestagswahl ja in sehr prominenter Gesellschaft.
Besonders interessant ist dieser Einspruch, da er vom höchsten Organ der Wahl kommt, vom Bundeswahlleiter. Das ist von niemanden wegzudiskutieren. Der Bundeswahlleiter sagt, dass diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung ergeben können. Jetzt hat genau dieser in Teilen nicht korrekt gewählte Bundestag gerade gestern (am 18.11.2021) wieder einmal das IfSG (Infektionsschutzgesetz) – das am meisten gegen das Grundgesetz verstossende Gesetz – komplett weiter zerfleddert. Die Konsequenzen aus dieser Situation mag ich gar nicht überschauen…
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